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IMPRESSUM

Julia Balko
Julia Balko Fotografie
Hevizstraße 7
64319 Pfungstadt
Telefon: 015773733046
E-Mail: Julia.balko@gmx.de
Quelle: Impressum Muster von JuraForum.de

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Julia Balko (Julia Balko Fotografie)  im folgenden Fotografin genannt - durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten als vereinbart mit Abschluss des Vertrages über ein Fotoshooting und die digitale Lieferung von bearbeiteten Lichtbildern, wenn nicht umgehend schriftlich widersprochen wird.

2. „Lichtbilder“ oder "Aufnahmen" im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.


II. Urheberrecht

1. Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Aufnahmen nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2. Die von der Fotografin hergestellten Aufnahmen sind grundsätzlich nur für den privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

3. Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin.

5. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann die Fotografin, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.

6. Die digitalen Negative (RAW/NEF-Dateien) verbleiben über den Auftrag bei der Fotografin. Nach vollständiger Abwicklung des Auftrages werden die digitalen Negative unwiederbringlich gelöscht, es sei denn, es wurde vorab das Veröffentlichungsrecht der Aufnahmen erteilt. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

7. Die Lichtbilder können von der Fotografin, wenn es im Vertrag vorher schriftlich vereinbart wurde, zu eignen Werbezwecken in der Galerie auf der eignen oder fremden Webseiten und sozialen Netzwerken sowie Print- und Ausstellungsmedien genutzt werden. 

8. Die Fotografin geht im Falle eines Fotoshootings mit einem minderjährigen Kind davon aus, dass der Auftraggeber Inhaber der elterlichen Sorge des Kindes ist, wenn anderes nicht offensichtlich oder erklärt worden ist.


III. Vergütung und Abnahme

1. Für die Herstellung der Lichtbilder (Fotosession und anschließende Bildbearbeitung sowie Zurverfügungstellung beim Auftraggeber) wird eine vereinbarte Pauschale erhoben.  Die Rechnungen enthalten keine Mehrwertsteuer. Als Kleinunternehmerin führt die Fotografin nach § 19 UstG keine Umsatzsteuer ab und hat deshalb auch  keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Die Fotografin ist als Kleingewerbetreibende auch nicht im Handelsregister eingetragen.

2. Fällige Gebühren sind vor dem Fotoshooting ohne Abzug zu zahlen. Dies kann nur per Barzahlung erfolgen.

3. Die Lichtbilder werden innerhalb von 28 Tagen nach dem Auftrag, aber nicht vor Bezahlung des Honorars, in bearbeiteter Form zugänglich gemacht. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

4. Die Ãœbermittlung erfolgt als Datei per Email oder Linkdownload an eine vom Auftraggeber zu benennende Email-Adresse. 

5. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben alle Rechte an den getätigten Aufnahmen im Eigentum der Fotografin.

6. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Diese betragen grundsätzlich 10,- Euro pro zu bearbeitende Aufnahme.


IV. Termin

1. Die Fotosession wird nach gewählter Option zu einem verbindlich vereinbarten Termin vereinbart.

2. Wird ein Termin von Seiten des Auftraggebers nicht rechtzeitig verschoben oder abgesagt (innerhalb 24 Stunden), so hat die Fotografin das Recht eine Gebühr von 50% der vereinbarten Pauschale als Ausfallhonorar in Rechnung zu stellen. 

3. Während des Fotoshootings ist es dem Auftraggeber nicht erlaubt eigene Aufnahmen zu machen. 


V. Haftung

1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt hat. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotografin – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2. Die Fotografin verwahrt die Bilddateien nur bei Erteilung des Veröffentlichungsrechts. Alle Bilddateien ohne das erteilte Veröffentlichungsrecht kann die Fotografin unmittelbar und unwiderruflich nach Auftragsabschluss (zusenden des Linkdownloads/Email) mit sofortiger Wirkung löschen. Die Fotografin gibt auf diesen Grundsatz keine Garantie für den Erhalt der Dateien!  Die Fotografin haftet nicht für gespeicherte Bilddateien. Es wird dem Auftraggeber empfohlen diese selber auf verschiedenen Speichermedien zu sichern.


VI. Nutzung und Verbreitung

1. Dem Auftraggeber steht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder zu privaten Zwecken zu. Weiter steht ihm die unentgeltliche und nicht zu gewerblichen Zwecken vorgenommene Verbreitung zu. Die digitale Signatur darf bei einer Vervielfältigung nicht entfernt oder verändert werden.

2. Die Bearbeitung von Lichtbildern der Fotografin und ihre Vervielfältigung und Verbreitung zu entgeltlichen oder gewerblichen Zwecken, analog oder digital, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin. Dies gilt auch für Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation.

3. Die Fotografin ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Hat die Fotografin dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung der Fotografin verändert werden.

4. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann die Fotografin bestimmen.


VII. Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Fotografin, wenn der Auftraggeber nicht Verbraucher ist.

2. Die Unwirksamkeit einer der aufgeführten Punkte belässt alle weiteren Klauseln unberührt.

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